Musikalische Ausbildung

Step 1

Musikalische Früherziehung

(Kindergartenalter)

Bei der Früherziehung wird spielerisch der erste Kontakt zur Musik hergestellt. In Gruppen lernen die Kinder erste Rhythmusübungen, sowie gemeinsames Musizieren. Neben der Atemschulung und Melodiengestaltung wird die musikalische Begabung und Neigung gefördert bzw. weiterentwickelt.

Der Unterricht findet in kleinen Gruppen statt und gliedert sich in 2 unterschiedliche Schwierigkeitsgrade (Anfänger/Fortgeschrittene). Auf Wunsch und Absprache mit dem Lehrer kann auch ein individueller Einzelunterricht angeboten werden. Die Unterrichtsstunde hat 45 min.

Step 2

Musikalische

Grundausbildung, Blockflöte

(Grundschulalter)

Step 3

Instrumentalunterricht

(ab 9 Jahren)

Nach ca. 1 Jahr Einzelunterricht besteht die Möglichkeit in einer Jugendkapelle mitzuspielen. Es gibt 2 Jugendkapellen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus. Mit Bestehen der Juniorprüfung kann man in die Schülerkapelle eintreten. Ein Wechsel in die Jugendkapelle erfolgt nach dem Ablegen des D1-Abzeichens. Mit dem Bestehen des silbernen Leistungsabzeichen (= D2), hilfsweise mit der D1plus Prüfung kann der/die Schüler/in in der Stammkapelle mitspielen.

FAQ

Was tun bei einer Änderung der Adresse oder Bankverbindung?

Falls sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändert, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie hier finden:

Muss ein Elternteil Mitglied im Jugendmusikverein Pürgen e.V. sein?

Ja, gemäß der Satzung muss aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Elternteil Mitglied im Verein sein. Das Antragsformular finden Sie hier:


Was ist versichert?

Das Kind ist durch die Mitgliedschaft im Jugendmusikverein Pürgen e.V. unfall- und haftpflichtversichert.

Muss mein Kind alle Ausbildungschritte durchlaufen?

Nein, die einzelnen Ausbildungsschritte bauen nicht aufeinander auf, jederzeit ist ein Quereinstieg Zeit möglich.

Muss ich selber einen Musiklehrer suchen?

Nein, die ausgebildeten Musiklehrer werden vom Jugendmusikverein Pürgen e.V. ausgesucht, um eine optimale Ausbildung für das ausgesuchte Instrument zu gewährleisten.

Wie und wann werden die Preise für den Unterricht angepasst?

Die Kosten für den Musikunterricht werden einmal im Jahr neu berechnet und zum Start in das neue Ausbildungsjahr angepasst.

Mein Kind hat einen Unterricht verpasst!

Für nicht besuchten Unterricht besteht kein Ersatzanspruch.

(Hinweis: wenn Sie sich rechtzeitig mit ihrem Musiklehrer abstimmen, könnte er Ihnen entgegen kommen)

Was ist in den Kosten für den Unterricht alles enthalten?

Es werden nur die Kosten für die anfallenden Honorare der Lehrer an die Eltern/Kinder berechnet.

Sonstige anfallende Kosten wie:

  • Versicherung (Haftpflicht und Unfallversicherung)
  • Abgaben an den Musikbund
  • oder weitere Kosten

gehen zu Lasten des Jugendmusikvereins.

Wann startet das Ausbildungsjahr und wie kündige ich?

Das Ausbildungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres.

Eine Kündigung während des Ausbildungsjahrs ist nicht möglich.